Ein neuer Rekord für den Cashflow aus Rückgewinnungen – Daten von Juni 2018

Statistiken und Daten

Willkommen zur monatlichen Übersicht der Erfolge jeder einzelnen Stufe unseres Rückgewinnungsprozesses. Wir haben versucht, auf Basis der Zahlungsdaten alle Rückgewinnungszahlungen einer bestimmten Phase zuzuordnen. Dieser Ansatz ist zwar in den Fällen, in denen die Rückgewinnungsphasen nicht sofort aktualisiert werden nicht immer korrekt, bietet jedoch einen sehr guten Überblick über die Hintergründe und Entwicklungen des Prozesses.

Der Gesamtbetrag der im Juni 2018 zurückgewonnenen Mittel beträgt 346.894 €. Das sind 11 % mehr als im Vormonat und ein neuer Rekordwert.

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Warum ist das wichtig?

Wenn man sich die obige Tabelle anschaut, zeigt sich, wie effektiv jede Phase bei der Rückgewinnung der geschuldeten Beträge ist. Sie kann Ihnen auch helfen zu verstehen, warum einige Phasen effektiver sind als andere. Wenn Sie den Beitrag über unseren 3-stufigen Inkasso- und Rückgewinnungsprozess und unseren Post von Juni noch nicht gelesen haben, empfehlen wir Ihnen, diese zuerst zu lesen.

Ein Rekordmonat für Rückgewinnungen

Die auffälligste Veränderung im Juni war die Zunahme der zurückgewonnenen Mittel aus der Gerichtsvollzieherphase, vor allem in Estland und Finnland, wo sich der Betrag um 7 % und 28 % erhöhte. Da bei mehreren Gerichtsverfahren eine Entscheidung zu unseren Gunsten getroffen wurde, haben örtliche Gerichtsvollzieher damit begonnen, weitere, den Investoren geschuldete Zahlungen aus dem Einkommen und dem Vermögen des Kreditnehmers abzurufen.

Über 95 % der Mittel, die in der Gerichtsvollzieherphase zurückgewonnen wurden, kommen aus der zweiten Unterstufe „Der Gerichtsvollzieher arbeitet an der Zwangsvollstreckung“. Hier stieg der Zufluss gegenüber dem Vormonat um +17,5 % (+ 28.899 €).

Wir können ebenso einen Anstieg von 11 % (+5.461 €) in der Phase „Eintreibung durch Inkassounternehmen“ verzeichnen. Insgesamt ergab sich in der Phase „In Verzug & Gericht“ ein Plus von 3,38 % (+4.741 €).

Da bei mehreren Gerichtsverfahren eine Entscheidung zu unseren Gunsten getroffen wurde, haben örtliche Gerichtsvollzieher damit begonnen, weitere, den Investoren geschuldete Zahlungen aus dem Einkommen und dem Vermögen des Kreditnehmers abzurufen.

Obwohl die von uns ausgegebenen Kredite unbesichert sind, haben die Gerichtsvollzieher das Recht, die Nettoeinkünfte und Vermögenswerte des Kreditnehmers einzufrieren, und können deshalb erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der eingezogenen Beträge haben. Im Grunde wollen wir so schnell wie möglich zu dieser Phase übergehen, um einen Cashflow für unsere Investoren zu generieren.

Seltene Fälle

Sehr selten erhält Bondora eine Mitteilung über Strafverfahren gegen Kreditnehmer. Nach einer offiziellen Mitteilung der Behörden wird das Darlehen eingefroren, bis die Polizei ihre Untersuchung beendet hat und der Fall vor Gericht gebracht werden kann. In der Regel ist es in diesen Fällen äußerst unwahrscheinlich, irgendwelche Beträge zurückzuerlangen.

Andere seltene Fälle sind Insolvenz und Umschuldung. Der Insolvenzprozess wird nur dann eingeleitet, wenn der Gerichtsvollzieher die Schulden nach dem Einfrieren der Vermögenswerte und Konten des Kreditnehmers nicht eintreiben konnte. Bondora leitet diese Insolvenz entweder selbst ein oder schließt sich einem bestehenden Insolvenzverfahren an. Ein Verteilungsplan wird dann von den Gerichten oder dem Insolvenzverwalter für das Vermögen des Kreditnehmers erstellt und abhängig von der Entscheidung des Gerichts wird ein neuer Zahlungsplan erstellt, um Kapital zurückzugewinnen. Das Gericht kann auch eine Umschuldung in die Wege leiten, um einen neuen Zahlungsplan für den Schuldner zu erstellen.

Wie geht es weiter?

Sobald alle Fälle automatisch bei den Gerichten eingereicht werden können, erwarten wir, dass in allen Ländern am meisten Kapital in der Gerichtsvollzieherphase zurückgewonnen wird. Das ist wichtig, weil wir dadurch schneller einen Cashflow für die Anleger generieren können.