Rückgewinnungen der P2P-Kredite – 76% mehr Rückgewinnungen bei seltenen Fällen

Statistiken und Daten

Willkommen zur monatlichen Übersicht des Rückgewinnungsprozesses unserer P2P-Kredite. Hier sehen Sie, wie viel Geld in jeder einzelnen Phase zurückgewonnen werden konnte. Wir haben versucht, alle Rückzahlungen auf Basis der Zahlungsdaten einer bestimmten Phase zuzuordnen. Dieser Ansatz ist zwar in den Fällen, in denen die Rückgewinnungsphasen nicht sofort aktualisiert werden, nicht immer korrekt, bietet jedoch einen sehr guten Überblick über die Hintergründe und Entwicklungen des Prozesses.

Der Gesamtbetrag der im August 2018 zurückgewonnenen Mittel belief sich nach einem Rekordmonat auf 328.784 € (-6,2 % weniger gegenüber dem Vormonat).

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Warum ist das wichtig?

Wenn man sich die obige Tabelle anschaut, zeigt sich, wie effektiv jede Phase bei der Rückgewinnung der geschuldeten Beträge ist. Sie kann Ihnen auch helfen zu verstehen, warum einige Phasen effektiver sind als andere. Wenn Sie den Beitrag über unseren 3-stufigen Inkasso- und Rückgewinnungsprozess und unseren Blogpost von August noch nicht gelesen haben, empfehlen wir Ihnen, diese zuerst zu lesen.

Der in Estland zurückgewonnene Gesamtbetrag ist gesunken

Über 77 % der Beträge, die in der Gerichtsvollzieherphase zurückerlangt wurden, befanden sich im zweiten Segment „Der Gerichtsvollzieher arbeitet an der Zwangsvollstreckung“. Hier verringerte sich der zurückgewonnene Betrag um -17.6 % (-32.878 €) gegenüber dem Vormonat. Betrachtet man nur Estland, ist in dieser Phase ein Rückgang um -13,4 % (-15,822 €) zu verzeichnen.

Da bei mehreren Gerichtsverfahren eine Entscheidung zu unseren Gunsten getroffen wurde, haben örtliche Gerichtsvollzieher damit begonnen, weitere, den Investoren geschuldete Zahlungen aus dem Einkommen und dem Vermögen des Kreditnehmers abzurufen.

Obwohl die von uns vergebenen Kredite unbesichert sind, haben die Gerichtsvollzieher das Recht, die Nettoeinkünfte und Vermögenswerte des Kreditnehmers einzufrieren, und können deshalb erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der eingezogenen Beträge haben. Im Grunde wollen wir so schnell wie möglich zu dieser Phase übergehen, um einen Cashflow für unsere Investoren zu generieren.

Seltene Fälle

Selten erhält Bondora eine Mitteilung über laufende Strafverfahren gegen Kreditnehmer. Nach einer offiziellen Mitteilung der Behörden wird das Darlehen eingefroren, bis die Polizei ihre Untersuchung beendet hat und der Fall vor Gericht gebracht werden kann. Was diese Fälle angeht, ist es äußerst unwahrscheinlich, überhaupt irgendwelche Beträge zurückzuerlangen.

Andere seltene Fälle sind Insolvenz und Umschuldung. Der Insolvenzprozess wird nur dann eingeleitet, wenn der Gerichtsvollzieher die Schulden nach dem Einfrieren der Vermögenswerte und Konten des Kreditnehmers nicht eintreiben konnte. Bondora leitet diese Insolvenz entweder selbst ein oder schließt sich einem bestehenden Insolvenzverfahren an. Ein Verteilungsplan wird dann von den Gerichten oder dem Insolvenzverwalter für das Vermögen des Kreditnehmers erstellt und abhängig von der Entscheidung des Gerichts wird ein neuer Zahlungsplan erstellt, um Kapital zurückzugewinnen. Das Gericht kann auch eine Umschuldung in die Wege leiten, um einen neuen Zahlungsplan für den Schuldner zu erwirken.

Die im Bereich „Seltene Fälle“ eingezogenen Mittel nahmen im August um 76,4 % (+4.001 €) zu.

Wie geht es weiter?

Sobald alle Fälle in allen Ländern automatisch bei den Gerichten eingereicht werden können, erwarten wir, dass das meiste Kapital in der Gerichtsvollzieherphase zurückgewonnen wird. Das ist wichtig, weil wir dadurch schneller einen Cashflow für die Anleger generieren können.