Empfehlungsprogramm von Bondora:
Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend die „AGB“)

    1. Definitionen

      1. Die Definitionen der Begriffe in diesem Empfehlungsprogramm entsprechen den Definitionen in den allgemeinen Nutzungsbedingungen von Bondora, sofern im Folgenden nicht anders geregelt:
        1. Bondora bezeichnet Bondora Capital OÜ;
        2. Empfehlungsprogramm bezeichnet dieses Empfehlungsprogramm von Bondora;
        3. Empfehler bezeichnet einen Nutzer von Bondora, der im Rahmen des Empfehlungsprogramms eine andere Person als Nutzer wirbt, indem er einen entsprechenden Empfehlungslink sendet, der für den Empfehler bereitgestellt wird;
        4. Empfohlene Person bezeichnet eine Person, die sich über den vom Empfehler im Rahmen des Empfehlungsprogramms gesendeten eindeutigen Link als Nutzer von Bondora registriert;
        5. URL bedeutet einen eindeutigen Link, den Bondora für den Empfehler zum Zweck seiner Teilnahme am Empfehlungsprogramm generiert;
        6. Empfehlungsprämie bezeichnet eine Bonusprämie in Form einer Geldzahlung oder eine Prämie auf anderem Wege an den Empfehler bzw. die empfohlene Person, wenn alle für den Empfehler bzw. die empfohlene Person geltenden Bedingungen erfüllt sind;
        7. Testangebot bezeichnet eine Prämie als Geldzahlung von Bondora an die empfohlene Person, wenn alle für die empfohlene Person geltenden Bedingungen erfüllt sind;
        8. Support bezeichnet die E-Mail-Adresse des Supports von Bondora für den Investor [email protected];
        9. Registrierungsdatum bezeichnet ein Datum, an dem sich die jeweilige empfohlene Person unter Verwendung der eindeutigen URL, die sie vom Empfehler erhalten hat, als Nutzer im Portal registriert und Bondora die Registrierung verfolgen kann;
        10. Berechnungsdatum - bezeichnet ein Datum 30 Kalendertage nach dem Registrierungsdatum;
        11. Investitionssaldo bezeichnet die folgende Berechnung: Ankäufe von Anspruchsrechten zum Kaufpreis unabhängig von den verwendeten Produkten - verkaufte Anspruchsrechte zum Verkaufspreis - Kapitalrückzahlungen aus den Anspruchsrechten - als Testangebot erhaltener Betrag.
    2. Allgemeine Rechte und Pflichten

      1. Bondora bietet eventuell von Zeit zu Zeit an, Prämien durch das Anwerben von Neukunden zu verdienen, indem andere Personen durch das Anwerben zu einem Nutzer von Bondora werden. Bondora behält sich das Recht vor, das Empfehlungsprogramm jederzeit aus beliebigen Gründen zu beenden.
      2. Diese AGB gelten für Nutzer, die an dem Empfehlungsprogramm teilnehmen. Durch die Teilnahme am Empfehlungsprogramm erklären sich die Nutzer damit einverstanden, das Empfehlungsprogramm auf die in diesen AGB angegebene Weise zu nutzen.
      3. Es wird davon ausgegangen, dass die Nutzer am Empfehlungsprogramm teilnehmen, wenn sie die für den Empfehler bzw. die empfohlene Person geltenden Anforderungen erfüllen, wie nachfolgend beschrieben. Die am Empfehlungsprogramm teilnehmenden Nutzer tragen die Beweislast dafür, dass sie alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Das bedeutet, dass, wenn Bondora einen Verstoß gegen eine Anforderung feststellt, dieser bis und solange der jeweilige Nutzer Beweise dafür erbringt, die Bondora ausreichend findet, als Verstoß angesehen wird.
      4. Der Nutzer wird nicht als Empfehler bzw. die empfohlene Person betrachtet und erhält die Prämie für die Empfehlung und/oder das Testangebot nicht unter diesen Bedingungen, wenn:
        1. der Empfehler bzw. die empfohlene Person gegen diese AGB oder andere Geschäftsbedingungen für die Dienstleistungen von Bondora oder der mit Bondora verbundenen Unternehmen, die auf sie anwendbar sind, verstoßen hat;
        2. die empfohlene Person sich nicht über die URL als Nutzer registriert hat und/oder Bondora nicht in der Lage ist, eine solche Registrierung nachzuverfolgen (d. h. der Empfehlungscode nicht im Cookie vorhanden ist);
        3. die empfohlene Person bereits Nutzer des Portals von Bondora ist oder/und bereits am Empfehlungsprogramm teilgenommen hat;
        4. der Empfehler bzw. die empfohlene Person nicht berechtigt sind, Nutzer des Portals in Übereinstimmung mit den Geschäftsbedingungen von Bondora oder den verbundenen Unternehmen von Bondora zu werden;
        5. Der Empfehler bzw. die empfohlene Person das Angebot des Empfehlungsprogramms von Bondora missbräuchlich genutzt oder ausgenutzt hat (zum Beispiel mehrere oder gefälschte Konten erstellt oder mit mehreren oder gefälschten E-Mail-Adressen oder Identitäten am Angebot teilgenommen hat);
        6. der Empfehler bzw. die empfohlene Person betrügerische Aktivitäten ausübt (die gesetzwidrige Verwendung der Marke Bondora, die gesetzwidrige Verwendung von geistigem Eigentum oder andere Verletzungen der Rechte von Bondora oder andere Aktivitäten gegen das Gesetz gelten als betrügerische Aktivitäten).
      5. Zur Klarstellung sind im Folgenden die Aktivitäten aufgeführt, die als gesetzwidrige Nutzung der Marke Bondora (z. B. Bondora, Go & Grow usw.), neben anderen illegalen Nutzungen des geistigen Eigentums oder anderen Verletzungen der Rechte von Bondora, angesehen werden (eine nicht erschöpfende Aufzählung von Beispielen):
        1. direktes oder indirektes Handeln im Namen von Bondora (d.h. es muss ein klarer Unterschied zwischen dem Handeln als Bondora oder dem Handeln als die eigene (natürliche oder juristische) Person für die Dritten ersichtlich sein);
        2. das Eröffnen oder der Betrieb eines Kontos in den Sozialen Medien, eines Portals oder einer Website, die den Namen, das Logo oder die Marke Bondora verwendet;
        3. die Verwendung bezahlter Suchanzeigen (z. B. auf Google, Bing o.ä.) mit markenbezogenen oder generischen Schlüsselwörtern von Bondora, die den Datenverkehr („Traffic“) zur eigenen Domain senden und automatisch auf Websites von Bondora umleiten, oder mit einem Affiliate-Link auf Websites von Bondora verweisen;
        4. Verkaufsförderung für Bondora in E-Mails/SMS oder anderen vergleichbaren Kommunikationsmitteln oder Push-Benachrichtigungen ohne Widerspruchsmöglichkeit an ihre Zielgruppe;
        5. das Hinzufügen von Bondora-Links auf Websites für Erwachsene, mit Glücksspiel-, Cashback- und Coupon- oder diskriminierenden Inhalten, Websites mit feindseligem oder anstößigem Inhalt oder Aufforderungen zur Gewalt oder Websites mit Inhalten, welche die gesetzlichen Rechte Dritter nicht respektieren (einschließlich der Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum Dritter wie z. B. File-Sharing-, Torrent- oder Piraterie-Sites oder andere Formen der Piraterie im Bereich des geistigen Eigentums) oder die Dritte oder andere ähnliche Websites verleumden;
        6. andere Aktivitäten, die direkt oder indirekt die Rechte von Bondora verletzen oder in irgendeiner Weise der Reputation von Bondora schaden.
      6. Für die Website, Marketingmaterialien, Warenzeichen, Marken, URLs von Bondora und andere ähnliche Produkte der Geschäftstätigkeit von Bondora sowie die damit verbundenen Rechte gilt streng der Schutz des internationalen Urheberrechts, des Rechts des geistigen Eigentums oder anderer entsprechender Gesetze. Bei Missbrauch der AGB des Empfehlungsprogramms ist Bondora berechtigt, alle Rechtsmittel gegen den/die Nutzer einschließlich der Einleitung eines Gerichtsverfahrens einzusetzen.
      7. Die URL und jegliche anderen URLs von Bondora sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt, d.h. die Verbreitung von namentlich genannten URLs ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bondora für wirtschaftliche Zwecke des Empfehlers, der empfohlenen Person oder eines Dritter, die nicht eindeutig gemäß diesen jeweiligen Bedingungen erlaubt ist, sowie Aktivitäten mit krimineller, verleumderischer oder anderweitig gesetzwidriger Natur sind untersagt. Die Aktivitäten, die in der bereitgestellten Liste aufgeführt sind, unterliegen der Definition nach Bondoras alleinigem Ermessen.
      8. Es ist strengstens verboten, die Original-URL zu ändern, zu modifizieren oder abzuwandeln oder die URL auf Bondoras öffentlichen Kanälen weiterzugeben. Es ist nicht zulässig, die URL in irgendeiner Weise zu nutzen, die gegen die Werte von Bondora und/oder gute Geschäftsstandards verstoßen.
      9. Der Empfehler bzw. die empfohlene Person darf keine gesetzwidrigen oder anderweitig anstößigen Inhalte in Verbindung mit den Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Empfehlungsprogramm und den im Rahmen des Empfehlungsprogramms gemachten Empfehlungen verwenden.
      10. Der Empfehler und die empfohlene Person sind selbst verantwortlich für die Versteuerung und/oder etwaige Zahlungsverpflichtungen, die mit den im Rahmen dieses Empfehlungsprogramms erhaltenen Prämien einhergehen.
      11. Die Ausnutzung oder der Missbrauch von Softwarefehlern der Website von Bondora (einschließlich der App) ist ausdrücklich untersagt. Der Nutzer, der namentlich genannte Software-Fehler erkennt, muss sofort nach Bekanntwerden des Software-Fehlers über den Fehler informieren, indem er den Support kontaktiert. Sollte der Nutzer Fehler der Bondora-Software in irgendeiner Weise ausnutzen oder missbrauchen, wird Bondora alle Rechtsmittel gegen den Nutzer einsetzen, einschließlich, falls erforderlich, der Einleitung eines Gerichtsverfahrens gegen den Nutzer.
      12. Bondora behält sich das Recht vor, jeden Nutzer jederzeit von der Teilnahme am Empfehlungsprogramm auszuschließen (dazu gehört u. a. auch die Nutzung des Portalkontos), wenn dieser Nutzer die AGB oder sonstigen Bestimmungen bzgl. anderer Dienste von Bondora, die für diesen Nutzer gelten, nicht einhält oder erfüllt.
      13. Alle Prämien gemäß diesen AGB unterliegen der Überprüfung durch Bondora nach alleinigem Ermessen. Bondora kann eine Empfehlungsprämie oder ein Testangebot zu Untersuchungszwecken verweigern, wenn die Aktivitäten des Empfehlers oder der empfohlenen Person als möglicherweise betrügerisch, verdächtig oder als Verstoß gegen diese AGB angesehen werden. Bondora hat das Recht, die Verfahren zum Erwerben von Prämien jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
      14. Bitte beachten Sie, dass es im alleinigen Ermessen von Bondora liegt, wenn Investitionen der empfohlenen Person teilweise oder vollständig vom jeweiligen Portalkonto der empfohlenen Person innerhalb von 180 Tagen ab dem Tag, an dem die Empfehlungsprämie dem Portalkonto der empfohlenen Person gutgeschrieben wurde, abgehoben wurden, Bondora uneingeschränkt berechtigt ist, die gesamte gutgeschriebene Prämie jederzeit zurückzufordern.
      15. Es steht Bondora frei, Dritte (einschließlich Gerichte) heranzuziehen, um die Empfehlungsprämie von der empfohlenen Person zurückzuerhalten.
      16. Bondora behält sich das Recht vor, die Empfehlungsprämie bzw. das Testangebot zurückzufordern, nachdem eine solche Prämie dem Konto des Empfehlers oder der empfohlenen Person gutgeschrieben wurde und Bondora der Auffassung ist, dass der Empfehler oder die empfohlene Person das Empfehlungsprogramm missbräuchlich genutzt oder ausgenutzt hat. Bondora hat das Recht, den Betrag der ausgezahlten Prämie(n) mit dem auf dem Konto des jeweiligen Nutzers verfügbaren Geld zu verrechnen. Wenn die Forderung von Bondora höher ist als der Betrag, der mit dem Portalkonto des jeweiligen Nutzers verrechnet werden kann, hat Bondora das Anrecht auf eine zusätzliche Rückzahlungsforderung der ausgezahlten Prämie(n) zusätzlich zu den bereits verrechneten Geldern.
      17. Rechtsverhältnisse, die sich aus der Teilnahme an diesem Empfehlungsprogramm ergeben, werden durch diese AGB und durch die im Portal veröffentlichten allgemeinen Nutzungsbedingungen geregelt.
      18. Sollten Probleme auftauchen und/oder falls Sie weitere Informationen wünschen, können Sie sich jederzeit per E-Mail an den Support von Bondora wenden.
  2. Besondere Bedingungen

    1. Anspruchsberechtigte Empfehler

      1. Wenn ein Nutzer am Empfehlungsprogramm als Empfehler teilnehmen möchte, wird die URL im Portal-Konto des Nutzers zur Verfügung gestellt. Der Empfehler kann die URL für Dritte freigeben, sie ihnen zusenden oder für sie verfügbar machen.
      2. Wenn ein Nutzer dem Status eines Empfehlers entspricht und gegen keine in diesen AGB festgelegten Bedingungen verstoßen wird, wird dem Nutzer eine Empfehlungsprämie wie nachfolgend beschrieben gewährt.
      3. Der Empfehler erhält eine einmalige Empfehlungsprämie in Höhe von 5 Euro, die wie folgt berechnet wird:
        1. die Berechnung der Empfehlungsprämie wird am Berechnungsdatum durchgeführt;
        2. die Empfehlungsprämie wird nur dann entsprechend der Höhe des Investitionssaldos berechnet, wenn die Investition der empfohlenen Person mindestens 50 Euro beträgt. Einlagen von Dritten sind nicht Teil des Investitionssaldos;
        3. die Empfehlungsprämie wird dem Portalkonto des Empfehlers innerhalb von 90 Kalendertagen nach dem Berechnungsdatum gutgeschrieben, wenn alle Bedingungen für die Empfehlungsprämie erfüllt sind.
    2. Anspruchsberechtigte empfohlene Person

      1. Wenn ein Nutzer als empfohlene Person am Empfehlungsprogramm teilnehmen möchte, muss die Registrierung im Portal von Bondora über die vom Empfehler bereitgestellte URL erfolgen (d. h. es ist für Bondora möglich, den Empfehlungscode bei der Registrierung zu verfolgen).
      2. Wenn ein Nutzer dem Status einer empfohlenen Person entspricht und wenn gegen keine in diesen AGB festgelegten Bedingungen verstoßen wird, werden dem Nutzer ein Testangebot und eine Empfehlungsprämie wie nachfolgend beschrieben gewährt.
      3. Der Nutzer kann nur einmal am Empfehlungsprogramm teilnehmen, d. h. die Empfehlungsprämie und das Testangebot werden nur einmal gutgeschrieben.
      4. Die empfohlene Person erhält am Tag der Registrierung fünf (5) Euro des Testangebots zu Zwecken der Investitionen über das Portal auf das jeweilige Portalkonto der empfohlenen Person. Bondora behält sich das Recht vor, das Testangebot in vollem Umfang zurückzufordern, wenn der jeweilige Nutzer ein solches Testangebot erhalten hat und nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt des Testangebots einen Betrag von mindestens 50 Euro investiert hat.
      5. Für den Fall, dass das Testangebot vom jeweiligen Nutzer zum Kauf des Anspruchsrechts verwendet wurde, ist Bondora berechtigt, das Anspruchsrecht zu verkaufen und die aus diesem Verkauf erhaltenen Gelder auf das Konto von Bondora zu überweisen oder das Eigentum an dem betreffenden Anspruchsrecht im Namen des jeweiligen Nutzers auf Bondora zu übertragen. Bondora ist nicht verpflichtet, den jeweiligen Nutzer über eine solche Rückforderung des Testangebots oder einen Verkauf des Anspruchsrechts in Kenntnis zu setzen.
      6. Wenn ein Nutzer für den Status einer empfohlenen Person qualifiziert ist, erhält er eine einmalige Empfehlungsprämie in Höhe von 5 Euro, die wie folgt ausgezahlt wird:
        1. die Empfehlungsprämie wird nur dann an die empfohlene Person ausgezahlt, wenn die Investition der empfohlenen Person mindestens 50 Euro beträgt;
        2. die Empfehlungsprämie wird dem Portalkonto der empfohlenen Person innerhalb von 90 Kalendertagen nach dem Berechnungsdatum gutgeschrieben, wenn alle Bedingungen für die Empfehlungsprämie erfüllt sind.

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